Brendel Versicherungsmakler GmbH
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Die Pensionskasse ist faktisch eine RentenversicherungPensionskassen sind selbständige Versorgungsträger, die wie Versicherungsunternehmen geführt werden. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und finanzieren sich durch Einzahlungen ihrer Träger und aus Vermögenserträgen. Der Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers besteht gegenüber der Pensionskasse selbst - nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Deshalb kann er bei einem Firmenwechsel die Betriebsrente problemlos mitnehmen und gegebenenfalls beim neuen Arbeitgeber fortführen. Zusätzlich kann bei Pensionskassen häufig das Risiko vorzeitiger Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden.