Brendel Versicherungsmakler GmbH
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Zunächst einmal die Kommunen – doch die können die Verantwortung an die Anlieger weitergeben, also den Eigentümer bzw. Vermieter. Vermieter wiederum können diese Pflicht entweder an einen Dienstleister oder auch an die Mieter abgeben. Wie und wann genau geräumt werden muss, regelt jede Kommune unterschiedlich. Ein Blick auf die städtischen Webseiten bringt Klarheit.
Ganz abgeben kann der Vermieter die Verantwortung jedoch nicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass auch tatsächlich geräumt wird. Außerdem haften Eigentümer auch für die Folgen von Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen. Im Ernstfall drohen hohe Kosten, deshalb gilt: Sichern Sie sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung ab. Als Vermieter benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.
Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen