Brendel Versicherungsmakler GmbH - Ihr Versicherungsmakler in Hamburg

Brendel Ver­sicherungs­makler GmbH

Ihr Ver­sicherungs­makler in und um Hamburg

Wir helfen Ihnen gerne

040 / 730 20 60

Heim, Recht & Haftung

Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Für welche Tiere besteht Versicherungspflicht?

Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung geschützt - doch Schäden durch Kleintiere sind selten.

Viel öfter werden Personen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.

Tierunfälle können teuer werden

Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder ein von ausgerissenen Pferden verursachter Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht.

Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.

Vergleich und Angebot Tierhalterhaftpflicht
Vorname, Name: *
Geburtsdatum:
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefon:
E-Mail: *
Placeholder
Anmerkungen
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 


Videoclip - Rechtsschutzversicherung

Thema: Rechtsschutzversicherung


Videoclip- Schadenbeispiel zum Verkehrs-Rechtsschutz

Schadenbeispiel zum Verkehrs-Rechtsschutz


Videoclip - Einbruch in 5 Sekunden - Fenster sichern

Thema: Einbruch in 5 Sekunden - Fenster sichern